AGB's
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Anmietung von Fahrzeugen zwischen der Matek Transport GmbH und dem Mieter.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Mietvertrag kommt zustande, indem der Mieter das Angebot des Vermieters durch Unterzeichnung des Mietvertrages annimmt.
2.2 Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Mietanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Mietdauer und Fahrzeugübergabe
3.1 Die Mietdauer beginnt und endet zu den im Mietvertrag angegebenen Zeiten.
3.2 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückzugeben.
3.3 Bei einer verspäteten Rückgabe behält sich der Vermieter das Recht vor, zusätzliche Gebühren zu erheben.
4. Mietpreis und Zahlung
4.1 Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.
4.2 Der Mietpreis ist im Voraus zu zahlen, es sei denn, es wurde eine andere Zahlungsvereinbarung getroffen.
4.3 Zusätzlich zum Mietpreis trägt der Mieter die Kosten für Kraftstoff, Parkgebühren, Mautgebühren und sonstige im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren.
5. Kaution
5.1 Der Mieter hat bei Übergabe des Fahrzeugs eine Kaution zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach der im Mietvertrag angegebenen Summe.
5.2 Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in vollem Umfang zurückerstattet, sofern keine Schäden am Fahrzeug festgestellt wurden und keine zusätzlichen Gebühren anfallen.
6. Pflichten des Mieters
6.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.
6.2 Der Mieter darf das Fahrzeug nur im verkehrsüblichen Rahmen und nur auf öffentlichen Straßen benutzen.
6.3 Das Fahrzeug darf nicht zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen, für Testzwecke, zur Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonstiger gefährlicher Stoffe, zur Begehung von Straftaten oder für sonstige unsachgemäße Zwecke verwendet werden.
6.4 Der Mieter ist verpflichtet, bei einem Unfall unverzüglich die Polizei zu verständigen und den Vermieter zu informieren.
7. Versicherung und Haftung
7.1 Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert. Der Mieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er verursacht hat.
7.2 Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die während der Mietdauer durch unsachgemäßen Gebrauch, Unfälle oder sonstige Umstände verursacht werden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind.
7.3 Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände, die vom Mieter im Fahrzeug zurückgelassen werden.
8. Rückgabe des Fahrzeugs
8.1 Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand, mit vollem Kraftstofftank und gereinigt zurückzugeben.
8.2 Bei der Rückgabe des Fahrzeugs wird eine Fahrzeugkontrolle durch den Vermieter oder dessen Vertreter durchgeführt. Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
9. Kündigung des Mietvertrages
9.1 Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt oder das Fahrzeug in einer Weise nutzt, die gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstößt.
9.2 Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit vor dem vereinbarten Mietbeginn stornieren. In diesem Fall gelten die im Mietvertrag festgelegten Stornobedingungen.
10. Datenschutz
10.1 Der Vermieter erhebt, speichert und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mieters ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Mietvertrages und unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.